health-rent-germany ist ein Service der heals-rent-germany Feuchtwangerweg 2 12353 Berlin
Tel.: +49. 017666735551

kontakt: health-rent-germany@gmx.de
Aufsichtsbehörde: Agentur für Arbeit Berlin 12055  Tel: 030 709 1010 Fax: 030 709 1011
Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Registernummer:
Geschäftsführer: Uwe Kropp · Steuernummer: 16/400/1017435

 

health-rent-germany:
Allgemeine Geschäftsbedingungen


für die Nutzung  der Vermittlungstätigkeit health-rent-germany
zur Vermittlung  von freiberuflichen Fachkräften an medizinische Einrichtungen


1. 

Auftragsgegenstand
Der Zweck health-rent-germany ist eine effiziente Vermittlung von Dienstleistungsverträgen zwischen selbstständigen Fachkräften als auch Hilfskräften  und medizinischen Einrichtungen.
Vermittler ist der health-rent-germany Personalservice  (nachstehend auch Vermittler genannt).
Die Fachkräfte haben über die Webseite von health-rent-germany die Möglichkeit, ihre Einsatzwünsche je nach Qualifikation und Terminwunsch einzupflegen sowie die Angebote der Einrichtungen einzusehen und auf Wunsch vermittelt zu werden. Zwischen health-rent-germany und der Fachkraft kommt unter keinen Umständen ein Dienstleistungs- oder gar Arbeitsvertrag zustande. Die Fachkräfte schließen direkt mit den jeweiligen Einrichtungen eine Honorarvereinbarung ab.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch kein Vertrag im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegt. Die Nutzung der Webseite von health-rent-germany und des Service des Personalxervices ist für die medizinische Fachkraft kostenlos, die Provision für eine Vermittlung trägt die Einrichtung.

Die Fachkraft oder die Hilfskraft hat keinen Anspruch auf eine Vermittlung.


2. 

Berufsspezifische Angaben der Fachkräfte
Bevor die Fachkraft für eine Vermittlung zur Verfügung stehen kann, ist sie verpflichtet, health-rent-germany folgende Unterlagen einzureichen:
•  polizeiliches Führungszeugnis (in Kopie, nicht älter als drei Monate)
•  berufsspezifische Zeugnisse/Diplom/Urkunden in Kopie
•  Nachweise über die Anmeldung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei den zuständigen

    Behörden/Gesundheitsamt
•  Nachweis über Abschluss und bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

    Nach Eingang der von der Fachkraft aller erforderlichen Dokumente erfolgt die Freischaltung für health-rent-germany.


3.

Pflichten der Fachkraft
Die Fachkraft ist verpflichtet, ihren Zugangsdaten geheim zu halten und diesen nicht an andere Personen weiterzugeben. Weiterhin ist die Fachkraft verpflichtet, über alle Daten, auf welche sie Zugriff aufgrund der Nutzung der Webseite von health-rent-germany hat, Stillschweigen zu bewahren und diese niemals an außenstehende Dritte weiterzugeben.
Bei der Einstellung eigener Daten ist die Fachkraft verpflichtet, ihre Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Bzgl. ihrer zur Verfügung stehenden Zeiträume ist sie gehalten, nur solche anzugeben, in denen sie auch tatsächlich zur Verfügung steht. Die Fachkraft ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was ein reibungsloses Funktionieren der Webseite von health-rent-germany oder des Service von health-rent-germany stören könnte. Dies beinhaltet insbesondere das Einpflegen eigener Software oder anderer Programme sowie das Kopieren der Daten oder Ähnliches. Übt die medizinische Fachkraft aufgrund der Vermittlung von health-rent-germany ihre Tätigkeit in einer Einrichtung aus, ist sie strengstens verpflichtet, Stillschweigen über die Höhe ihres Honorars zu bewahren. Dies gilt sowohl im Bereich der Einrichtung, als auch gegenüber allen dortigen Mitarbeitern (auch außerhalb der Einrichtung). 
28.07.2019

 

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health-rent-germany


Kann die medizinische Fachkraft ihren Dienstleistungsvertrag mit der Einrichtung nicht erfüllen, unerheblich aus welchen Gründen (Krankheit, etc.), ist sie verpflichtet, dies unverzüglich der Einrichtung als auch health-rent-germany mitzuteilen.

Mit der Einrichtung regelt die Fachkraft die Stellung einer Ersatzkraft. health-rent-germany bietet an, in einem solchen Fall nach gesonderter Beauftragung nach einer geeigneten Ersatzkraft zu suchen und an die Einrichtung zu vermitteln.

Dieser Zusatzservice ist mit 25,00 EUR (netto) kostenpflichtig.
Die medizinische Fachkraft trägt dafür Sorge, dass sie während der Teilnahme an der Vermittlung über health-rent-germany über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt.


4. 

Rechtsverhältnis zwischen medizinischer Fachkraft und Einrichtung
Die Fachkraft erklärt, das angehängte Merkblatt Hinweise zum Rechtsverhältnis zwischen Fachkraft und Einrichtung, gelesen
und verstanden zu haben.
5. 

Ablauf bei Interesse an einem bestimmten Angebot
Wenn die medizinische Fachkraft an einem Angebot einer Einrichtung Interesse hat, muss sie dies health-rent-germany mitteilen.

Nach dieser Mitteilung schaltet health-rent-germany die weiteren Daten der Einrichtung, insbesondere die Kontaktdaten, frei. Ebenso bekommt die Einrichtung eine entsprechende Mitteilung.

Die medizinische Fachkraft soll sich mit dem jeweiligen Kontakt der Einrichtung in Verbindung setzen. Bei dem Interesse mehrerer Fachkräfte an einem Angebot werden die Kontaktdaten in der zeitlichen Abfolge des Eingangs der Interessenmitteilung weitergegeben.

Die medizinische Fachkraft schließt ausschließlich mit der Einrichtung einen Vertrag über die von ihr zu erbringenden Dienstleistungen. Zwischen der Fachkraft und der health-rent-germany kommt kein Vertrag zustande.

Die medizinische Fachkraft verpflichtet sich, keinen (Folge-)Vertrag mit derselben Einrichtung ohne die Inanspruchnahme von health-rent-germany zu schließen.

Sollte die medizinische Fachkraft wider diese Verpflichtung handeln, ist sie verpflichtet, health-rent-germany
Schadensersatz mindestens in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision zu leisten.


6. 

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung für die Fachkraft an die Einrichtung erfolgt als Serviceleistung stets nach dem im Profil der Fachkraft
eingestellten Intervall (wöchentlich, halbmonatlich, monatlich) durch health-rent-germany. Die einzelnen Einrichtungen können dieses Intervall einschränken.

Die Fachkraft ist verpflichtet, nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden auf der Webseite von health-rent-germany einzupflegen.

Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag nach dem abzurechnenden Intervall um 9:00 Uhr. Alle Arbeitszeiten müssen bis
zu diesem Zeitpunkt auf der Webseite von health-rent-germany eingetragen und korrekt sein.

Wird dieser Zeitpunkt verpasst, erfolgt die Abrechnung im darauffolgenden Intervall.
Aus der Rechnungsstellung entstehen niemals Ansprüche der Fachkraft gegenüber health-rent-germany aus der Rechnung. Die Rechnungserstellung für die Fachkraft ist ausschließlich eine Serviceleistung von health-rent-germany.
Die Fachkraft erklärt sich einverstanden, diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen, welche für einen reibungslosen Ablauf
der Vermittlung und Rechnungserstellung erforderlich ist.


health-rent-germany haftet gegenüber der Pflegefachkraft nicht für Zahlungshindernisse oder -ausfälle jeglicher Art von Seiten der Einrichtungen.


7. 

Beendigung der Teilnahme
Wenn die medizinische Fachkraft den Service von health-rent-germany (das beinhaltet auch die Nutzung der health-rent-germany Webseite) nicht mehr nutzen möchte, ist sie gehalten, dies health-rent-germanyunverzüglich mitzuteilen.

Sollte die medizinische Fachkraft ihre Pflichten verletzen, steht es health-rent-germany frei, den Zugang der Fachkraft für die Webseite von health-rent-germany (dauerhaft oder vorübergehend) zu sperren.

DiePflichtverletzung kann in einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen liegen.

 

Gründe für eine Sperre können insbesondere sein:
•  Berechtigte Beschwerden einer medizinischen Einrichtung.